Die Abmahnung der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker für tonpool Medien GmbH, wegen des filesharing Downloads des Albums “Barrikaden von Eden” der Söhne Mannheims, ist bezogen auf den Inhaber eines Internetanschlusses, der selbst nicht Täter ist, sondern lediglich wegen seines ungesicherten WLANs als Störer haftet derart falsch formuliert, das selbst bei ignorieren der Abmahnung, keine Kosten für die daraufhin erwirkte einstweilige Verfügung zu tragen sind.
Der von der Kanzlei-Zinke erwirkte Beschluss 308 O 202/11 des LG Hamburg zeigt erneut, das es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Eine fachgerechte individuelle Beratung ist daher in jedem Fall dringend zu empfehlen.