Kosten

1) Die Erstberatung bieten wir Ihnen für 113,05 € (95,00 € zzgl. MwSt.) an.

      • Dies beinhaltet die Erfassung des Sachverhaltes, Hinweise zu den beizubringenden Urkunden/Materialien/Fakten sowie grundsätzliche Aussagen zur rechtlichen Bewertung bzw. zu problematischen Punkten. Sollte sich Ihr Fall als besonders schwierig oder komplex darstellen, informieren wir Sie vorher über erhöhte Kosten. Sie können dann ohne Kostenrisiko von einer Beratung Abstand nehmen.

2) Sollten Sie Ihren Fall weiter verfolgen wollen, können wir Sie zunächst außergerichtlich Vertreten.

      • Dies beinhaltet die komplette außergerichtliche Verfolgung Ihrer Ziele. Darunter fallen z.B. Aufforderungsschreiben, anwaltliche Korrespondenz, Recherchen, Vertragsgestaltungen, Verhandlungen und Vergleichsvorschläge.

Die Berechnung unserer Gebühren ist dabei auf Stundenbasis, nach Gegenstandswert, oder pauschal möglich. Die Erstberatung wird, wie gesetzlich vorgesehen, angerechnet.

3) Im nächsten Schritt kann die gerichtliche Auseinandersetzung geboten sein. Hierfür können grundsätzlich die gleichen Abrechnungsmodelle vereinbart werden.

      • Unsere Leistungen sind hier die Klageerhebung, anfertigen von Schriftsätzen mit denen auf gegnerisches Vorbringen reagiert wird, sowie die Vertretung vor Gericht.

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