Die Kanzlei-Zinke konnte den Versuch, per einstweiliger Verfügung eine Gegendarstellung in einer kirchlichen Publikation durchzusetzen, erfolgreich abwenden. Es konnte überzeugend dargelegt werden, dass die Gegenseite nicht ausreichend betroffen war. Zudem war die verlangte Gegendarstellung im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 NPresseG unangemessen.
Gegendarstellung erfolgreich abgewendet
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