Abmahnung: Kanzlei Zinke vertritt Rechteinhaber und mahnt Songtext ab!

Die Kanzlei Zinke mahnt aktuell das öffentliche Zugänglichmachen eines Songtextes im Internet ab. Hierbei geht es darum, die Rechtsverletzung zu unterbinden und dem Textdichter eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Ausdrücklich distanzieren wir uns von den einschlägigen, unseriösen Abmahnpraktiken. Aus diesem Grund bieten wir vorangig eine vertragliche Nachlizenzierung an, die den rückwirkenden und unbefristeten Rechteerwerb beinhaltet. Gegenüber den im Streitfall berechtigten Beseitigungs- Unterlassungs- Auskunfts- Schadenersatz- und Erstattungsansprüchen, wird mit diesem Modell eine kostengünstige und versöhnliche Lösung angestrebt. Der Rechtsverletzer wird praktisch so gestellt, als wenn er von Anfang an rechtmäßig gehandelt hätte.

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